B2C-Websites müssen bald barrierefrei sein 💡

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für die Gestaltung digitaler Auftritte. Ziel des Gesetzes ist eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen. Es ist somit die deutsche Antwort auf die Vorgaben des European Accessibility Act.

Was bedeutet das konkret?

Ab Mitte 2025 müssen alle Webseiten, die sich direkt an End­verbraucher­innen und End­verbraucher (B2C) richten, die Anforderungen an die Barriere­freiheit erfüllen. Das Barriere­­freiheits­­stärkungs­gesetz hat weitreichende Folgen und betrifft vor allem digitale Angebote wie Websites und Online-Shops. Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu hohen Strafen führen. Im schlimmsten Fall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 €. Die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte jedoch nicht nur aus Angst vor Strafen erfolgen, sondern bietet auch die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und den eigenen Kundenkreis nachhaltig zu erweitern.

BFSG Self-Check

Mit unserem kostenlosen Self-Check findest du in wenigen Klicks heraus, ob deine Website möglicherweise unter das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) fällt. Bitte beachte, dass diese Auswertung keine Rechtsberatung darstellt und auch keine individuelle Beratung ersetzt. Für eine detaillierte und individuelle Analyse nimm gerne Kontakt mit uns auf.

Quiz

BFSG Self-Check

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Bietest Du über Deine Website digitale Services oder Produkte an?
Können KundInnen über Deine Website direkt Verträge abschließen (z. B. Kauf oder Buchung)?
Werden auf Deiner Website digitale Inhalte (z.B. E-Books) oder spezielle Softwarelösungen angeboten?
Stellst Du Finanz- oder Bankdienstleistungen bereit?
Nutzen Deine Angebote Telekommunikationsdienste oder bietest Du entsprechende Services an?
Entspricht Dein Unternehmen einer bestimmten Größenordnung (mindestens 10 Vollzeitkräfte oder ein Jahresumsatz/Bilanzsumme von 2 Mio. Euro)?
Richtet sich Deine Website an eine breite Nutzerbasis, inklusive Personen mit besonderen Zugangsbedürfnissen?
Stellst Du auf Deiner Website kritische öffentliche Informationen oder Dienstleistungen (z. B. behördliche Services, Gesundheitsinfos) bereit?
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Paket: Umfassende Analyse

Das Paket umfasst eine umfassende Analyse und Beratung im Hinblick auf die Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen anhand des Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Das Paket startet ab 599 Euro netto.

Ansprechpartner

Stefan Mohr

Geschäftsführer

Marco Beier

Lead Entwicklung

Matthias Mohr

Entwickler

Fragen und Antworten

  • Das BFSG setzt das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in Deutschland um. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und soll die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen verbessern, indem Unternehmen zur Umsetzung barrierefreier Lösungen verpflichtet werden. Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Mobiltelefone, internetfähige Fernseher, E-Book-Reader und Verkaufsautomaten. Besonders im Fokus stehen jedoch digitale Dienste wie Websites und Online-Shops.

  • Eine Website gilt laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als barrierefrei, wenn sie ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. Derzeit betrifft diese Regelung vor allem öffentliche Webangebote des Bundes.

     

    Damit eine Website barrierefrei ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

     

    Sehbehinderte Nutzer:innen sollten die Inhalte problemlos erfassen können. Dafür muss die Website mit Screenreadern kompatibel sein, Alternativtexte für Bilder bereitstellen und eine klare, kontrastreiche Farbgestaltung aufweisen.

     

    Hörbehinderte Nutzer:innen benötigen eine visuelle Unterstützung für audiovisuelle Inhalte. Deshalb sollten Videos mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen sein, damit sie auch ohne Ton verständlich sind.

     

    Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen müssen die Website auch ohne Maus bedienen können. Daher sollte die gesamte Navigation über die Tastatur steuerbar sein.

     

    Verständlichkeit durch „Leichte Sprache“ erleichtert die Nutzung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Inhalte sollten einfach und klar formuliert sein, Fachbegriffe möglichst vermieden werden. Zudem sollte eine Version in „Leichter Sprache“ mit nur einem Klick abrufbar sein.

     

    Responsives Webdesign sorgt dafür, dass die Website auf verschiedenen Geräten wie Smartphones, Tablets und Desktop-PCs problemlos funktioniert. Auch die Textgröße sollte anpassbar sein, ohne die Bedienbarkeit zu beeinträchtigen.

     

    Feedback und Unterstützung spielen eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit. Klare Anleitungen, Infografiken, FAQs, Chats oder Kontaktformulare erleichtern die Nutzung. Zudem sollten Unternehmen Nutzer:innen die Möglichkeit geben, Barrieren zu melden, um die Website weiter zu optimieren.

  • Private Webseiten sind ausgenommen, dazu gehören persönliche Blogs oder andere nicht-kommerzielle private Websites, die nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen.

     

    B2B-Websites sind ebenfalls nicht betroffen, da sich die Anforderungen nur auf digitale Angebote richten, die direkt an Endverbraucher:innen gerichtet sind. Webseiten und digitale Produkte, die ausschließlich für Geschäftskund:innen bestimmt sind, müssen die Vorgaben nicht erfüllen.

     

    Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen.

     

    Dennoch gilt: Auch wenn dein Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Anforderungen umzusetzen, zahlt sich barrierefreies Webdesign langfristig aus. Wie im nächsten Abschnitt erklärt wird, profitieren viele Internetnutzer:innen von einer besseren Zugänglichkeit.

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) bietet eine systematische Analyse der Website und liefert konkrete Verbesserungsvorschläge, die direkt umgesetzt werden können.

     

    Der Barrierefreiheit-Test von Experte.de prüft 41 Merkmale in 8 Kategorien, darunter Kontraste, Navigation und Alternativtexte, um die Zugänglichkeit einer Website zu bewerten.

     

    Pagespeed Insights von Google analysiert die Ladegeschwindigkeit der Website auf unterschiedlichen Endgeräten, ein entscheidender Faktor für die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

     

    Die manuelle Überprüfung kann helfen, Barrieren selbst zu erkennen. Beispielsweise kann die Navigation ausschließlich mit der Tastatur getestet oder die Website mit verschiedenen Screenreadern geprüft werden.

     

    Feedback von Nutzer:innen mit Einschränkungen ist besonders wertvoll. Sie erleben die Website aus ihrer eigenen Perspektive und können durch Befragungen, Tests oder Interviews wertvolle Hinweise zur Optimierung geben.

     

    Die Konsultation von Expert:innen für Barrierefreiheit bietet eine fundierte Analyse und gezielte Verbesserungsvorschläge, um die Website noch benutzerfreundlicher zu gestalten.

  • Menschen mit Behinderungen profitieren besonders von barrierefreien Websites. Dazu zählen Nutzer:innen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, Menschen mit Hörbehinderungen, die auf Untertitel angewiesen sind, Personen mit motorischen Beeinträchtigungen, die alternative Eingabemethoden nutzen, sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die von einer klaren und verständlichen Webstruktur profitieren.

     

    Ältere Nutzer:innen haben oft mit nachlassendem Sehvermögen, eingeschränkter Motorik oder Hörproblemen zu kämpfen. Barrierefreies Webdesign erleichtert ihnen den Zugang zum Internet und verbessert die Nutzerfreundlichkeit erheblich.

     

    Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen – beispielsweise Personen mit einer Handverletzung – können Schwierigkeiten haben, eine Maus zu bedienen. Eine Website, die vollständig über die Tastatur navigierbar ist, stellt für sie eine wertvolle Erleichterung dar.

     

    Besondere Nutzungskontexte machen barrierefreie Funktionen für alle hilfreich. Untertitel für Videos sind nicht nur für Menschen mit Hörbehinderungen relevant, sondern auch in lauten oder ruhigen Umgebungen nützlich, in denen kein Ton abgespielt werden kann.

     

    Nutzer:innen mit langsamer Internetverbindung profitieren von barrierefreien Webseiten, da diese oft besser strukturiert und optimiert sind. Dadurch laden sie schneller und sind auch bei schlechter Internetverbindung problemlos nutzbar.

     

    Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird durch barrierefreies Webdesign ebenfalls verbessert. Eine gut strukturierte, leicht zugängliche Website ist oft auch suchmaschinenfreundlicher, was die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen erhöht.

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