20. April 2026
Onlineshops
Rechtliches

Der Widerrufsbutton ab Juni 2026: Was Du jetzt wissen musst

Ab dem 19. Juni 2026 wird es konkret: Wenn Du online Verträge mit VerbraucherInnen abschließt, brauchst Du einen Widerrufsbutton. Eine neue rechtliche Pflicht, die auch gestalterisch nicht zu unterschätzen ist. Wir haben die relevanten Infos für Dich zusammengefasst.

Warum der Widerrufsbutton kommt

Die Idee dahinter ist einfach: Widerrufen soll genauso leicht sein wie Kaufen. Die EU stärkt damit gezielt den Verbraucherschutz im digitalen Raum. Für Dich bedeutet das: Der Widerruf darf kein versteckter Prozess mehr sein, sondern muss mit wenigen Klicks funktionieren. Bestehende Wege wie E-Mail oder Brief bleiben bestehen – der Button ist kein Ersatz, sondern eine zusätzliche, verpflichtende Option.

Wer braucht den Widerrufsbutton?

Aktiv werden müssen alle, die Waren, Dienstleistungen oder Finanzdienstleistungen online an EndkundInnen verkaufen. Entscheidend ist dabei, wie der Vertrag zustande kommt: Die Buttonpflicht greift immer dann, wenn Deine Website oder App den Vertragsabschluss direkt über eine digitale Oberfläche ermöglicht – etwa im Webshop, über Buchungsstrecken, Formulare oder Kundenkonten.

Nicht betroffen sind reine B2B-Angebote oder Verträge, die außerhalb solcher Oberflächen entstehen, zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder stationär.

Und: Nicht jeder Verkauf ist automatisch widerrufbar. Ausnahmen können gelten für:

  • personalisierte Produkte
  • schnell verderbliche Waren
  • versiegelte Artikel
  • Foto- und Videoaufnahmen oder Software
  • bestimmte Freizeitbuchungen

Entscheidend bleibt aber: Sobald für Dein Online-Angebot ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, brauchst Du auch den Widerrufsbutton.

Das muss der Button können

Auch bei den abgefragten Daten gilt: so wenig wie möglich. Erlaubt sind nur der Name der Person, eine eindeutige Zuordnung zum Vertrag und ein Kontakt für die Bestätigung, etwa eine E-Mail-Adresse. Gründe für den Widerruf, zusätzliche Angaben oder unnötige Pflichtfelder sind nicht zulässig – weil sie den Prozess verkomplizieren. Und genau das soll verhindert werden.

Auch bei den abgefragten Daten gilt: so wenig wie möglich. Erlaubt sind nur der Name der Person, eine eindeutige Zuordnung zum Vertrag und ein Kontakt für die Bestätigung, etwa eine E-Mail-Adresse. Gründe für den Widerruf, zusätzliche Angaben oder unnötige Pflichtfelder sind nicht zulässig – weil sie den Prozess verkomplizieren. Und genau das soll verhindert werden.

Achtung: Kündigungsbutton ≠ Widerrufsbutton

Wenn Du mit Abos oder laufenden Verträgen arbeitest, kennst Du ihn vielleicht schon: den Kündigungsbutton.

Der Widerrufsbutton ist etwas anderes.

  • Kündigung → beendet laufende Verträge
  • Widerruf → macht den Vertrag rückwirkend unwirksam

Beide Funktionen müssen klar getrennt sein – inhaltlich und visuell.

Unser Blick darauf

Der Widerrufsbutton wird für viele Online-Shops und digitale Angebote zur Pflicht. Wer frühzeitig reagiert, kann die gesetzliche Vorgabe nicht nur erfüllen, sondern sinnvoll in die eigene User Experience integrieren. Der 19. Juni 2026 klingt noch weit weg. Ist er aber nicht – zumindest nicht, wenn man Design, Technik und Recht zusammendenkt.

Zeit, dass aus Ideen Projekte werden.

Bei einem persönlichen Gespräch können wir uns kennenlernen, Deine Idee besprechen und erarbeiten, wie wir Dich dabei optimal unterstützen können. Ob es Dein erstes Projekt mit uns ist oder wir schon einige Male zusammen gearbeitet haben ist hierbei völlig egal. Kontaktiere uns einfach direkt über die unten stehenden Möglichkeiten. Bis bald!

Jetzt anrufenMail schreibenTermin buchen

scroll to top