Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag vieler Menschen angekommen und wird beispielsweise für Texte, Bilder oder Videos verwendet. Mit dem EU AI Act gelten jedoch neue Transparenzpflichten. Seit dem 02. August 2026 müssen bestimmte Inhalte, die mit KI generiert oder wesentlich bearbeitet wurden, gekennzeichnet werden.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucher besser vor irreführenden (KI-)Inhalten zu schützen. Im Fokus stehen sogenannte Deepfakes, also Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Wichtig ist dabei: Es geht nicht nur um spektakuläre Fälschungen oder Prominente. Entscheidend ist auch nicht, ob Du jemanden täuschen möchtest. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Inhalt fälschlicherweise als echt verstanden werden könnte.
Eine Kennzeichnung ist vor allem dann erforderlich, wenn KI-generierte Inhalte der öffentlichen Information dienen oder als authentisch wahrgenommen werden könnten. Unternehmen und Marketingabteilungen sollten insbesondere die Regelung zu den Deepfakes beachten.
Aber: Nicht jeder Einsatz von KI führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Wenn ein Bild nur optimiert oder dezent retuschiert wurde, fällt es in vielen Fällen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Prüfe jeden Anwendungsfall einzeln und bewerte ihn mit gesundem Menschenverstand. Nicht jede Unterstützung durch KI-Tools muss automatisch gekennzeichnet werden, aber es ist sinnvoll, es genau zu prüfen. Und: Lieber eine Kennzeichnung zuviel als eine zu wenig.
Verschaffe Dir einen Überblick, an welchen Stellen Du in Deinem Unternehmen bereits KI einsetzt, zum Beispiel bei Website-Inhalten, Social-Media-Posts, Bildmaterial oder Videos. So kannst Du notwendige Anpassungen frühzeitig vornehmen und die neuen Richtlinien umsetzen.
Die Kennzeichnung muss klar verständlich und gut sichtbar sein. Ein kurzer Hinweis ist oft schon ausreichend. Wenn wir Inhalte für Dich veröffentlichen oder weiterverarbeiten, teile uns bitte direkt mit, ob Texte, Bilder oder Videos mit KI erstellt oder wesentlich bearbeitet wurden. Wir berücksichtigen dann die Kennzeichnung für Dich.
Außerdem raten wir dazu, auch bestehende Inhalte zu prüfen. Wurden sie mit KI erstellt oder wesentlich bearbeitet, kann eine nachträgliche Kennzeichnung sinnvoll sein. Eine verbindliche Auslegung der neuen Vorschriften wird sich zwar erst durch die Rechtsprechung entwickeln, mit einer transparenten Kennzeichnung bist Du jedoch auf der sicheren Seite.
Übrigens: Die Kennzeichnungspflicht ist nur ein Baustein des EU AI Acts. Je nachdem, wie Du KI in Deinem Unternehmen einsetzt, können weitere Anforderungen hinzukommen
Bei einem persönlichen Gespräch können wir uns kennenlernen, Deine Idee besprechen und erarbeiten, wie wir Dich dabei optimal unterstützen können. Ob es Dein erstes Projekt mit uns ist oder wir schon einige Male zusammen gearbeitet haben ist hierbei völlig egal. Kontaktiere uns einfach direkt über die unten stehenden Möglichkeiten. Bis bald!
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